Versand und Zahlungsbedingungen

Versandkosten
€ 0,- Abholung
€ 10,- Versand Inland (bis € 200,- exkl. MwSt).
€ 0,- Versand Inland (ab € 200,- exkl. MwSt.)
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Lieferung und Versand
(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus Verträgen mit e-term ist deren Unternehmenssitz in AT-6020 Innsbruck. Für Lieferungen und Zahlungen gilt als Erfüllungsort der Sitz der e-term auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt.  

(2) Jeglicher Versand von Waren erfolgt mangels sonstiger Vereinbarung ab Lager und auf Gefahr und Rechnung des Vertragspartners.

(3) Die Lieferung gilt mangels sonstiger Vereinbarung mit Abgabe der Verständigung über die Versandbereitschaft als erfüllt. Der Vertragspartner hat die Ware umgehend nach erfolgter Verständigung am Erfüllungsort zu übernehmen und zu überprüfen. Erfolgt diese Übernahme nicht binnen acht Tagen, so gilt der Kaufgegenstand als ordnungsgemäß übernommen.

(4) Alle Gefahren, auch die eines zufälligen Unterganges, gehen im Zeitpunkt der Erfüllung auf den Vertragspartner über, der jedenfalls für den notwendigen Versicherungsschutz selbst und auf eigene Rechnung Sorge zu tragen hat.

(5) Geringfügige, handelsübliche Abweichungen von der geschuldeten Leistung sind jedenfalls zulässig und führen zu keinem Anspruch gegenüber e-term.

(6) e-term ist berechtigt, jederzeit Teillieferungen durchzuführen und darüber entsprechende Teilrechnungen zu legen.

 

Lieferfrist, Lieferverzug, Rücktritt
(1) Von e-term zugesagte Lieferfristen und Termine sind freibleibend und unverbindlich, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird. Die Lieferfrist beginnt mit dem rechtswirksamen Abschluss des Vertrages. Im Falle einer nachträglichen Abänderung des jeweiligen Vertrages, ist e-term auch bei verbindlicher schriftlicher Zusage berechtigt, Lieferfrist und Liefertermin einseitig neu zu bestimmen.

(2) Eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist tritt ohne gesonderte schriftliche oder mündliche Erklärung von e-term jedenfalls ein, wenn der Vertragspartner seine Verpflichtungen nicht einhält oder wenn eine fristgerechte Lieferung durch, von e-term unvorhergesehene, unverschuldete oder außergewöhnliche Ereignisse nicht möglich ist. Bei unangemessener Erschwerung der Erfüllung des Vertrages auf Seiten e-term ist diese unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Vertragspartners jedenfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. e-term haftet nicht für einen allfälligen Lieferverzug eines ihrer Lieferanten; ein solcher ist aber dem Vertragspartner rechtzeitig anzuzeigen und verlängert sich die Lieferfrist jedenfalls um die Dauer dieses Lieferverzuges.

(3) Hat e-term die Verzögerung verschuldet, kann der Vertragspartner nach schriftlicher Setzung einer angemessenen, zumindest vierwöchigen Nachfrist entweder Erfüllung verlangen, oder vom Vertrag zurücktreten. Ein Schadenersatzanspruch des Vertragspartners ist, ausgenommen in Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen.

(4) e-term kann die Lieferung bis zur Bewirkung oder Sicherstellung der vom Vertragspartner zu leistenden Zahlung verweigern, wenn diese durch schlechte Vermögensverhältnisse des Vertragspartners gefährdet ist, die e-term zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nachweislich nicht bekannt waren. Wird die Zahlung oder Sicherstellung unter dieser Voraussetzung vom Vertragspartner nicht innerhalb angemessener Frist geleistet, kann e-term vom Vertrag zurücktreten. e-term kann jedenfalls – ohne für sich Verzugsfolgen auszulösen – ihre Lieferung oder Leistung vom Eingang bedungener Anzahlungen, von der Erfüllung aller übrigen Vertragspflichten sowie von der fristgerechten Zahlung auch anderer Forderungen abhängig machen. e-term ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Ausführung der Lieferung, der Beginn oder die Weiterführung der sonstigen Leistung aus Gründen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist von 10 Tagen weiterhin verzögert wird. Unbeschadet der Ansprüche der e-term wegen Schadenersatz und entgangenem Gewinn sind im Falle des Rücktritts bereits erbrachte (Teil)Leistungen vertragsgemäß zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung oder Leistung vom Vertragspartner noch nicht übernommen wurde. e-term steht anstelle dessen auch das Recht zu, die Rückstellung bereits gelieferter Gegenstände zu verlangen.

 

Preis- und Zahlungsbedingungen, Zusatzkosten im E-Commerce, Verzugsfolgen
(1) Sämtliche Angaben – insbesondere Preislisten von e-term im Internet, in Prospekten, Anzeigen oder sonstigen Informationsträgern – sind für e-term unverbindlich. e-term behält sich vor, jederzeit diesbezügliche Änderungen vorzunehmen.

(2) Sämtliche angebotenen Preise verstehen sich ohne Umsatzsteuer sowie ohne sonstige Nebenkosten wie insbesondere Porto- und Versandkosten. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird in der Rechnung getrennt ausgewiesen. Die Höhe der Nebenkosten ist vom Umfang der Bestellung und insbesondere von den jeweils gültigen Versandkosten abhängig. 

(3) Die Preise gelten ab Lager der e-term, ausschließlich Verpackung, Fracht und sonstiger Liefer- und Versandkosten. Zustellung, Abladen, Verladen und Rücknahme der Verpackung sind – sofern der Vertragspartner kein Verbraucher iSd KSchG ist – gesondert zu vereinbaren. Bei einer Änderung der Einstandspreise oder Kosten nach Vertragsabschluss ist e-term berechtigt, die Preise an die Einstandspreise oder Kosten im Zeitpunkt der Lieferung anzugleichen. Soweit dem Wiederverkäufer Endpreise genannt werden, handelt es sich um unverbindliche Richtpreise.

(4) Auf der Website angeführte Preise gelten jeweils nur für E-Commerce. Im E-Commerce wird der Gesamtpreis der Bestellung einschließlich aller Neben- und Versandkosten am Ende des Bestellprozesses angegeben. Die Versandkosten werden in der tatsächlich entstandenen Höhe verrechnet und richten sich nach den auf der Website gemachten Angaben. In Ausnahmefällen muss eine höhere Pauschale in Rechnung gestellt werden. Die Preise gelten ab dem vereinbarten Übergabeort laut Bestellung zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist. Gilt die Regelung Frachtfreiheit der Lieferung (ab einem bestimmten Auftragswert), übernimmt e-term auch die üblichen Kosten der Transportversicherung. Sollte aus technischen oder logistischen Gründen die Lieferung der Bestellung in mehreren Teillieferungen erfolgen, werden die Versandkosten nur einmal berechnet.

(5) Alle Zahlungen sind bar und spesenfrei ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum netto zu leisten. Allfällige Einziehungs- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Vertragspartners. Skontosätze und Skontobedingungen werden ausschließlich nur von der Geschäftsführung der e-term im Wege einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung gewährt.

(6) Die Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an welchem e-term über den Rechnungsbetrag abzugsfrei verfügen kann.

(7) Schecks werden ausschließlich zahlungshalber und nur mit Zustimmung der Geschäftsführung der e-term angenommen. Wechsel werden nicht angenommen.

(8) Sofern der Vertragspartner bei Fälligkeit nicht bezahlt hat oder mit der Übernahme in Verzug gerät, ist er, ohne dass es einer Aufforderung bedarf, in Verzug. Diesfalls werden gegenüber Unternehmern Verzugszinsen von 9% über dem jeweils geltenden 6-Monats-EURIBOR berechnet, gegenüber Verbrauchern die gesetzlichen Verzugszinsen; ein darüber hinausgehender Schaden ist e-term zu ersetzen. Bei Zahlungsverzug von mehr als 90 Tagen oder im Falle der Einleitung eines Insolvenzverfahrens sind allfällige eingeräumte Nachlässe verwirkt und die Listenpreise zu bezahlen. Die Verzugszinsenberechnung erfolgt in diesem Falle von den Bruttobeträgen ab Fälligkeitsdatum der Faktura. Im Falle des Verzugs ist der Vertragspartner darüber hinaus auch verpflichtet, alle zweckentsprechenden Betreibungskosten zu ersetzen.

(9) Der Zahlungsverzug berechtigt e-term nach Festsetzung einer Nachfrist von 10 Tagen, von allen laufenden Verträgen, auch wenn sie teilweise schon erfüllt sind, zurückzutreten, ohne dass der Vertragspartner hieraus irgendwelche Rechte gegen e-term herleiten kann. e-term ist unabhängig von einem allfälligen Rücktritt berechtigt, anstelle von Verzugszinsen, bzw. des erlittenen Zinsschadens eine Konventionalstrafe in Höhe von 10% des vereinbarten Kaufpreises zu fordern.

(10) e-term behält sich darüber hinaus vor, vom Vertrag zurückzutreten, sofern ihr nach Auftragsbestätigung und vor vollständiger Zahlung Umstände in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Vertragspartners bekannt werden, durch welche die Zahlung ihrer Forderung nicht mehr ausreichend gesichert erscheint.

(11) Zahlungen die der Vertragspartner an e-term leistet, werden von dieser zuerst auf Spesen und sonstige Nebengebühren, sodann auf Zinsen und erst danach auf den Kaufpreis angerechnet.

(12) Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, aufgrund von Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen Ansprüchen gegenüber der e-term Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen. Eine Aufrechnung oder die Zurückbehaltung durch den Vertragspartner ist nur aufgrund gerichtlich festgestellter oder von e-term anerkannter Ansprüche möglich.

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