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Die Liste geeigneter Unternehmer (LgU) des Auftragnehmerkatasters Österreich (ANKÖ) ist ein einschlägiges, allgemein zugängliches Verzeichnis einer neutralen Stelle gemäß §§ 80 Abs 5 und 251 Abs 5 BVergG 2018, in das sich der Unternehmer eintragen lassen kann, um dadurch den Nachweis der beruflichen Befugnis, der beruflichen Zuverlässigkeit sowie der finanziellen, wirtschaftlichen und der technischen Leistungsfähigkeit zu erbringen. (Quelle: WKO)

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