AGB

I. Allgemeines
(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz „AGB“) gelten für alle Angebote und Verträge der e-term Handels GmbH (im Folgenden kurz „e-term“).

(2) e-term schließt Verträge und erbringt ihre Leistungen ausschließlich zu den vorliegenden AGB, dies gilt auch für Auftragserweiterungen und Folgeaufträge. Diese AGB gelten sohin auch für alle künftigen Geschäfte, soweit nicht die Vertragspartner ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbaren. Die jeweils gültigen AGB sind auf der Homepage von e-term abrufbar. Für den Fall, dass die AGB durch e-term geändert werden, gelten diese nach entsprechendem Kundmachungshinweis auf der Homepage von e-term und/oder der Auftragsbestätigung, soweit der Vertragspartner nicht binnen einer Frist von 14 Tagen (gerechnet ab der erstmaligen Verlautbarung der Änderungen der AGB) schriftlich widerspricht.

(3) Der jeweilige Vertragspartner verzichtet darauf, diese AGB durch Zusendung eigener Bedingungen abzuändern. Erfolgt dennoch eine Zusendung von widersprüchlichen Bedingungen des jeweiligen Vertragspartners, verzichtet dieser auf daraus resultierende Rechtsfolgen.

(4) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie von der Geschäftsführung der e-term ausdrücklich schriftlich anerkannt und bestätigt wurden.

(5) Mitarbeiter der e-term sind nicht bevollmächtigt, von diesen AGB abweichende Vereinbarungen zu treffen. Der Vertragspartner nimmt insbesondere zur Kenntnis, dass e-term zurechenbare Personen nicht bevollmächtigt sind, Erklärungen abzugeben, die von diesen Bedingungen oder sonstigen Erklärungen der e-term abgehen. Mündliche Erklärungen sind nur insoweit wirksam, als sie von e-term schriftlich und firmenmäßig bestätigt werden.

(6) Diese AGB gelten auch für Verbraucher, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.

(7) Die Website zum Verkauf von Waren über das Internet wird betrieben von der e-term Handels GmbH, vertreten durch Ing. Mag. (FH) Hans Peter Hollaus und Dipl. Bw. Hannes Holzer, MBA als Geschäftsführer, Feldstrasse 11, 6020 Innsbruck, , Österreich Telefon: +43 59590, Fax: +43 59590-59 (Firmenbuchnummer: FN 234302m, UID-Nummer: ATU 56938149). Bei dieser Anschrift können auch Beanstandungen vorgebracht werden und Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden. Der Kundendienst ist von Montag bis Donnerstag von 08:00 - 12:00 & 13:00 - 17:00 Uhr und am Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr zu allen Fragen erreichbar: E-Mail: welcome@e-term.at, Telefon: +43 5 9590

 

II. Angebote, Vertragsabschluss und Leistungsvorbehalt bei nicht lieferbarer Ware
(1) Angebote der e-term sind hinsichtlich der Preise, Liefertermine und des sonstigen Inhaltes freibleibend. Der Vertragspartner ist an sein Anbot ab Einlangen für vier Wochen gebunden. 

(2) Auskünfte, Prospekte, Werbeaushänge jedweder Art, insbesondere Beschreibungen, Abbildungen, Zeichnungen, Muster, Qualitäts-, Beschaffenheits-, Zusammensetzungs- und Verwendbarkeitsangaben sowie Maße und Gewichte der Vertragswaren sind freibleibend und unverbindlich. Sie stellen keine Zusicherung oder Garantiezusagen dar, sofern sie nicht ausdrücklich Vertragsinhalt geworden sind.

(3) Sämtliche mit Angeboten übermittelten Beilagen, Muster, Maßbilder, Beschreibungen, etc. bleiben im Eigentum von e-term und dürfen weder vervielfältigt noch Dritten ohne Zustimmung der e-term zugänglich gemacht werden. Sie können jederzeit zurückgefordert werden bzw. sind ohne Aufforderung zurückzustellen, wenn die Bestellung anderweitig erteilt wird. Jedenfalls hat die Zustellung auf Kosten des jeweiligen (potentiellen) Vertragspartners zu erfolgen.

(4) Soweit es sich bei den zu liefernden Waren um Kunstharz-, Press- oder Spritzteile handelt, hat e-term das Recht, die bestellte Menge um 10 % zu über- oder unterliefern. Bei Bemusterung von Sonderprodukten muss das Bemusterungsprodukt einer Leistungsverzeichnis- bzw. einer Angebotsposition entsprechen und wird zu Leistungsverzeichnis- bzw. Angebotsbedingungen gegen Auftragserteilung geliefert und berechnet.

(5) In Bezug auf Lagerware behält sich e-term im Zeitraum zwischen Angebotslegung und Bestellung das Recht zum Abverkauf der angebotenen Waren vor; insoweit wird e-term leistungsfrei.

(6) Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn e-term mit der tatsächlichen Leistungserbringung begonnen oder eine schriftliche Auftragsbestätigung abgesandt hat. e-term ist nicht verpflichtet, die Nichtannahme des Angebotes dem Vertragspartner mitzuteilen. Wird die Lieferung der bestellten Waren von e-term nicht binnen 30 (dreißig) Tagen durchgeführt, gilt das Angebot des Vertragspartner jedenfalls als nicht angenommen Der verbindliche Kaufvertrag über die bestellten Waren kommt erst durch Annahme der Bestellung zustande. Diese Annahme kann auf der Website, per E-Mail, schriftlich oder durch den Versand der bestellten Waren erklärt werden.

(7) Ist die bestellte Ware nicht innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach dem auf die Bestellung folgenden Tag lieferbar, so ist e-term berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, auch wenn der Vertragsschluss zuvor bestätigt wurde. Im Fall des Rücktritts erfolgt unverzüglich eine Information über die Nichtverfügbarkeit und die Rückerstattung bereits erbrachter Gegenleistungen.

 

III. Preis- und Zahlungsbedingungen, Zusatzkosten im E-Commerce, Verzugsfolgen
(1) Sämtliche Angaben – insbesondere Preislisten von e-term im Internet, in Prospekten, Anzeigen oder sonstigen Informationsträgern – sind für e-term unverbindlich. e-term behält sich vor, jederzeit diesbezügliche Änderungen vorzunehmen.

(2) Sämtliche angebotenen Preise verstehen sich ohne Umsatzsteuer sowie ohne sonstige Nebenkosten wie insbesondere Porto- und Versandkosten. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird in der Rechnung getrennt ausgewiesen. Die Höhe der Nebenkosten ist vom Umfang der Bestellung und insbesondere von den jeweils gültigen Versandkosten abhängig. 

(3) Die Preise gelten ab Lager der e-term, ausschließlich Verpackung, Fracht und sonstiger Liefer- und Versandkosten. Zustellung, Abladen, Verladen und Rücknahme der Verpackung sind – sofern der Vertragspartner kein Verbraucher iSd KSchG ist – gesondert zu vereinbaren. Bei einer Änderung der Einstandspreise oder Kosten nach Vertragsabschluss ist e-term berechtigt, die Preise an die Einstandspreise oder Kosten im Zeitpunkt der Lieferung anzugleichen. Soweit dem Wiederverkäufer Endpreise genannt werden, handelt es sich um unverbindliche Richtpreise.

(4) Auf der Website angeführte Preise gelten jeweils nur für E-Commerce. Im E-Commerce wird der Gesamtpreis der Bestellung einschließlich aller Neben- und Versandkosten wird am Ende des Bestellprozesses angegeben. Die Versandkosten werden in der tatsächlich entstandenen Höhe verrechnet und richten sich nach den auf der Website gemachten Angaben. In Ausnahmefällen muss eine höhere Pauschale in Rechnung gestellt werden. Die Preise gelten ab dem vereinbarten Übergabeort laut Bestellung zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist. Gilt die Regelung Frachtfreiheit der Lieferung (ab einem bestimmten Auftragswert), übernimmt e-term auch die üblichen Kosten der Transportversicherung. Sollte aus technischen oder logistischen Gründen die Lieferung der Bestellung in mehreren Teillieferungen erfolgen, werden die Versandkosten nur einmal berechnet.

(5) Alle Zahlungen sind bar und spesenfrei ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum netto zu leisten. Allfällige Einziehungs- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Vertragspartners. Skontosätze und Skontobedingungen werden ausschließlich nur von der Geschäftsführung der e-term im Wege einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung gewährt.

(6) Die Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an welchem e-term über den Rechnungsbetrag abzugsfrei verfügen kann.

(7) Schecks werden ausschließlich zahlungshalber und nur mit Zustimmung der Geschäftsführung der e-term angenommen. Wechsel werden nicht angenommen.

(8) Sofern der Vertragspartner bei Fälligkeit nicht bezahlt hat oder mit der Übernahme in Verzug gerät, ist er, ohne dass es einer Aufforderung bedarf, in Verzug. Diesfalls werden gegenüber Unternehmern Verzugszinsen von 9% über dem jeweils geltenden 6-Monats-EURIBOR berechnet, gegenüber Verbrauchern die gesetzlichen Verzugszinsen; ein darüber hinausgehender Schaden ist e-term zu ersetzen. Bei Zahlungsverzug von mehr als 90 Tagen oder im Falle der Einleitung eines Insolvenzverfahrens sind allfällige eingeräumte Nachlässe verwirkt und die Listenpreise zu bezahlen. Die Verzugszinsenberechnung erfolgt in diesem Falle von den Bruttobeträgen ab Fälligkeitsdatum der Faktura. Im Falle des Verzugs ist der Vertragspartner darüber hinaus auch verpflichtet, alle zweckentsprechenden Betreibungskosten zu ersetzen.

(9) Der Zahlungsverzug berechtigt e-term nach Festsetzung einer Nachfrist von 10 Tagen, von allen laufenden Verträgen, auch wenn sie teilweise schon erfüllt sind, zurückzutreten, ohne dass der Vertragspartner hieraus irgendwelche Rechte gegen e-term herleiten kann. e-term ist unabhängig von einem allfälligen Rücktritt berechtigt, anstelle von Verzugszinsen, bzw. des erlittenen Zinsschadens eine Konventionalstrafe in Höhe von 10% des vereinbarten Kaufpreises zu fordern.

(10) e-term behält sich darüber hinaus vor, vom Vertrag zurückzutreten, sofern ihr nach Auftragsbestätigung und vor vollständiger Zahlung Umstände in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Vertragspartners bekannt werden, durch welche die Zahlung ihrer Forderung nicht mehr ausreichend gesichert erscheint.

(11) Zahlungen die der Vertragspartner an e-term leistet, werden von dieser zuerst auf Spesen und sonstige Nebengebühren, sodann auf Zinsen und erst danach auf den Kaufpreis angerechnet.

(12) Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, aufgrund von Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen Ansprüchen gegenüber der e-term Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen. Eine Aufrechnung oder die Zurückbehaltung durch den Vertragspartner ist nur aufgrund gerichtlich festgestellter oder von e-term anerkannter Ansprüche möglich.

 

IV. Lieferfrist, Lieferverzug, Rücktritt
(1) Von e-term zugesagte Lieferfristen und Termine sind freibleibend und unverbindlich, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird. Die Lieferfrist beginnt mit dem rechtswirksamen Abschluss des Vertrages. Im Falle einer nachträglichen Abänderung des jeweiligen Vertrages, ist e-term auch bei verbindlicher schriftlicher Zusage berechtigt, Lieferfrist und Liefertermin einseitig neu zu bestimmen.

(2) Eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist tritt ohne gesonderte schriftliche oder mündliche Erklärung von e-term jedenfalls ein, wenn der Vertragspartner seine Verpflichtungen nicht einhält oder wenn eine fristgerechte Lieferung durch, von e-term unvorhergesehene, unverschuldete oder außergewöhnliche Ereignisse nicht möglich ist. Bei unangemessener Erschwerung der Erfüllung des Vertrages auf Seiten e-term ist diese unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Vertragspartners jedenfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. e-term haftet nicht für einen allfälligen Lieferverzug eines ihrer Lieferanten; ein solcher ist aber dem Vertragspartner rechtzeitig anzuzeigen und verlängert sich die Lieferfrist jedenfalls um die Dauer dieses Lieferverzuges.

(3) Hat e-term die Verzögerung verschuldet, kann der Vertragspartner nach schriftlicher Setzung einer angemessenen, zumindest vierwöchigen Nachfrist entweder Erfüllung verlangen, oder vom Vertrag zurücktreten. Ein Schadenersatzanspruch des Vertragspartners ist, ausgenommen in Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen.

(4) e-term kann die Lieferung bis zur Bewirkung oder Sicherstellung der vom Vertragspartner zu leistenden Zahlung verweigern, wenn diese durch schlechte Vermögensverhältnisse des Vertragspartners gefährdet ist, die e-term zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nachweislich nicht bekannt waren. Wird die Zahlung oder Sicherstellung unter dieser Voraussetzung vom Vertragspartner nicht innerhalb angemessener Frist geleistet, kann e-term vom Vertrag zurücktreten. e-term kann jedenfalls – ohne für sich Verzugsfolgen auszulösen – ihre Lieferung oder Leistung vom Eingang bedungener Anzahlungen, von der Erfüllung aller übrigen Vertragspflichten sowie von der fristgerechten Zahlung auch anderer Forderungen abhängig machen. e-term ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Ausführung der Lieferung, der Beginn oder die Weiterführung der sonstigen Leistung aus Gründen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist von 10 Tagen weiterhin verzögert wird. Unbeschadet der Ansprüche der e-term wegen Schadenersatz und entgangenem Gewinn sind im Falle des Rücktritts bereits erbrachte (Teil)Leistungen vertragsgemäß zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung oder Leistung vom Vertragspartner noch nicht übernommen wurde. e-term steht anstelle dessen auch das Recht zu, die Rückstellung bereits gelieferter Gegenstände zu verlangen.

 

V. Lieferungen und Versand
(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus Verträgen mit e-term ist deren Unternehmenssitz in AT-6020 Innsbruck. Für Lieferungen und Zahlungen gilt als Erfüllungsort der Sitz der e-term auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt. 

(2) Jeglicher Versand von Waren erfolgt mangels sonstiger Vereinbarung ab Lager und auf Gefahr und Rechnung des Vertragspartners.

(3) Die Lieferung gilt mangels sonstiger Vereinbarung mit Abgabe der Verständigung über die Versandbereitschaft als erfüllt. Der Vertragspartner hat die Ware umgehend nach erfolgter Verständigung am Erfüllungsort zu übernehmen und zu überprüfen. Erfolgt diese Übernahme nicht binnen acht Tagen, so gilt der Kaufgegenstand als ordnungsgemäß übernommen.

(4) Alle Gefahren, auch die eines zufälligen Unterganges, gehen im Zeitpunkt der Erfüllung auf den Vertragspartner über, der jedenfalls für den notwendigen Versicherungsschutz selbst und auf eigene Rechnung Sorge zu tragen hat.

(5) Geringfügige, handelsübliche Abweichungen von der geschuldeten Leistung sind jedenfalls zulässig und führen zu keinem Anspruch gegenüber e-term.

(6) e-term ist berechtigt, jederzeit Teillieferungen durchzuführen und darüber entsprechende Teilrechnungen zu legen.

 

VI. Eigentumsvorbehalt
(1) Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher e-term aus dem Vertragsverhältnis gegenüber dem Vertragspartner zustehender Forderungen, einschließlich allfälliger Zinsen, Kosten und Spesen, im Eigentum von e-term.

(2) Der Vertragspartner hat von sich aus und auf eigene Kosten sämtliche Schritte zu setzen und Erklärungen abzugeben, die je nach Lage der Sache zur Begründung oder Erhaltung des Eigentumsvorbehaltes notwendig sind.

(3) Eine Verpfändung oder Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt von e-term stehenden Waren ist dem Vertragspartner ausschließlich nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der e-term gestattet, wobei der Vertragspartner seinen Abnehmer auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen hat. Im Falle der Insolvenz oder Exekutionsführung erlischt diese Zustimmung der e-term ohne gesonderte Erklärung.

(4) Bis zur vollständigen Erfüllung aller Verpflichtungen ist der Vertragspartner nicht berechtigt, gelieferte Waren zu verarbeiten oder mit anderen Sachen zu verbinden. Widrigenfalls steht e-term das Alleineigentum an den, aus der Verarbeitung bzw. Verbindung hervorgegangenen Sachen zu.

(5) Für den Fall der Weiterveräußerung von Vorbehaltswaren bietet der Vertragspartner schon jetzt seine künftigen Forderungen aus der Weiterveräußerung unwiderruflich sicherheitshalber zur Abtretung an; e-term ist zur jederzeitigen Annahme der Abtretung berechtigt. Der Vertragspartner verpflichtet sich, seinem Abnehmer die Abtretung bekannt zu geben und alle Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Geltendmachung der Rechte beim Abnehmer erforderlich sind. Pfändung oder Beschlagnahmung von unter Eigentumsvorbehalt stehender Ware ist e-term unverzüglich mittels eingeschriebenen Briefes anzuzeigen. Der Vertragspartner hat auf seine Kosten alle Maßnahmen zur Wahrung des Eigentumsrechtes der e-term zu setzen. 

(6) Wird unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware von e-term zurückgenommen, so ist diese berechtigt, die Ware freihändig zu verkaufen oder versteigern zu lassen. Die Zurücknahme der Ware wird zum dadurch erzielten Erlös, höchstens jedoch zum Rechnungspreis vorgenommen, Ansprüche auf Schadenersatz, insbesondere auf entgangenen Gewinn bleiben vorbehalten.

 

VII. Gewährleistung
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt – vorbehaltlich nachsendenden Absatz (2) – für alle Mängel sechs Monate ab Gefahrenübergang. Im Gewährleistungsfall trifft e-term keine Schadenersatzverpflichtung oder sonstige Verpflichtung zur Zahlung von Entschädigungen welcher Art auch immer.

(2) Gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 1 Abs. (1) Z 2 KSchG in der jeweils geltenden Fassung beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Gefahrenübergang.

(3) Durch gewährleistungspflichtige Leistungen wird die ursprüngliche Gewährleistungsfrist für nicht betroffene Teile nicht verlängert.

(4) Sichtbare Mängel oder Fehlmengen sind bei sonstigem Gewährleistungsausschluss unverzüglich, spätestens jedoch binnen acht Tagen nach Beginn der Gewährleistungsfrist, verdeckte Mängel binnen acht Tagen nach ihrem Entdecken, jeweils bei e-term einlangend mittels eingeschriebenen Briefes zu rügen. Ansonsten gilt die Ware als vorbehaltslos und mängelfrei übernommen.

(5) Für alle mitgelieferten oder eingebauten fremden Erzeugnisse übernimmt die e-term nur jene Gewährleistung, welche ihr der Erzeuger derselben eingeräumt hat. Alle durch die Ausbesserung oder Auswechslung entstehenden Frachtspesen und allfällige Reisespesen gehen grundsätzlich zu Lasten des Vertragspartners.

(6) Sofern Gewährleistungsarbeiten bei dem Vertragspartner vor Ort vorgenommen werden, sind e-term die notwendigen Hilfskräfte, Gerüste, Kleinmaterialien usw. unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Etwaige ausgetauschte Teile gehen in das Eigentum der e-term über. Alle im Zusammenhang mit der Mängelbehebung entstehenden Nebenkosten (für Transport, Ein- und Ausbau, Entsorgung, Fahrt usw.) gehen jedenfalls zu Lasten des Vertragspartners; dies insbesondere, wenn der Kaufpreis die Nebenkosten nicht übersteigt.

(7) Für Verbrauchs- und Verschleißteile ist die Gewährleistung/Mängelbehebung jedenfalls ausgeschlossen.

(8) e-term haftet nicht für Beschädigungen, die durch die Einwirkungen dritter Personen, unsachgemäße Montage, Überbeanspruchung- oder Überspannung, chemische Einflüsse entstehen. Rechnungen für durch dritte Personen vorgenommene Instandsetzungen werden nicht erstattet. Die Gewährleistung ist überdies ausgeschlossen, wenn der Mangel durch den Vertragspartner bzw. Dritte verursacht wurde, dieser selbst Manipulationen oder Reparaturen an der Ware vorgenommen hat oder solange der Vertragspartner seine Verpflichtung - so insbesondere die auf Zahlung - nicht erfüllt.

(9) Die Behebung von Gewährleistungsmängeln erfolgt in angemessener Frist. Ist eine Behebung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich, so ist nach Wahl der e-term, angemessene Preisminderung zu gewähren oder ersatzweise eine gleiche Sache nachzuliefern.

 

VIII. Schadenersatz und Produkthaftung
(1) e-term haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit, ebenso ist der Ersatz von Folge- und Vermögensschäden, Zinsverlusten sowie von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegenüber dem Vertragspartner ausgeschlossen. Der Kaufgegenstand bietet nur jene Sicherheit, die aufgrund von Zulassungsvorschriften, Bedienungsanleitungen, Vorschriften des Lieferwerkes über die Behandlung des Liefergegenstandes, insbesondere im Hinblick auf die vorgeschriebenen Überprüfungen, oder sonstigen gegebenen Hinweisen erwartet werden kann.

(2) Die nach dem Produkthaftungsgesetz (BGBl. Nr. 99/1988) bestehende Haftung von e-term für Personen- und Sachschäden ist, sofern dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, ausgeschlossen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, diesen Haftungsausschluss an seine Abnehmer zu überbürden und diese wiederum zur Überbürdung derselben an deren Abnehmer zu verpflichten, sodass die Haftung bis hin zum Endverbraucher ausgeschlossen wird.

 

IX. Retournierung von Transportkisten
 Bei frachtfreier Retournierung der Transportkisten vergütet e-term 75 Prozent des dafür berechneten Wertes.

 

X. Rücknahme von Waren
(1) Die Rücknahme der Ware außerhalb der gesetzlich zwingenden Vorschriften muss ausdrücklich vereinbart werden. Je nach Zustand und Alter der retournierten Ware ist e-term berechtigt, angemessene Abzüge vom ursprünglichen Preis (Manipulationsgebühr) vorzunehmen. Rücksendungen hat der Vertragspartner frei Haus e-term vorzunehmen. Rückware ist samt sämtlichen Zubehör und allen Verpackungsbestandteilen zu retournieren. Beschädigungen auf dem Wege der Rücksendung gehen zu Lasten des Vertragspartners.

(2) Die Rücknahme von Sonderkonstruktionen und nicht serienmäßigen Bauteilen durch e-term ist grundsätzlich ausgeschlossen. Rücksendungen zu Lasten von e-term sind zuvor mit dieser abzustimmen.

 

XI. Bestellungen über das Kundenportal
(1) e-term stellt bestimmten autorisierten Vertragspartnern über ein eigenes Kundenportal ein Internet und e-Mail-Bestellsystem mit entsprechenden „log in“-Vorrichtungen zur Verfügung.

(2) e-term haftet nicht für Schäden, die durch Funktionsstörungen der Übertragungswege - gleich welcher Art auch immer - verursacht werden.

(3) Reklamationen sind schriftlich an die e-term Handels GmbH, Feldstraße 11, A-6020 Innsbruck, zu richten.

Zuletzt angesehen